Kosten
Unsere Mitarbeitenden sind mit Herz und Sachverstand bei Ihnen, wofür sie ein angemessenes Entgelt erhalten.
Unser Stundensatz beträgt 33,00 € zuzüglich einer Anfahrtpauschale je nach Entfernung zu Ihrer Wohnung. Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, die je nach individuellen Voraussetzungen auch zu einem Versorgungspaket gebündelt werden können:
Krankenkasse
Vorübergehende Haushaltshilfe während Krankheit: Diese muß individuell beantragt werden, darum kümmert sich meist der Krankenhaus-Sozialdienst
Entlastungsleistungen zusätzlich ab Pflegegrad 2: 125,00 € im Monat bzw. 1500,00 € im Jahr
Pflegegrad | Leistung |
---|---|
Pflegegrad 1 | 125,00 € |
Pflegegrad 2 | 316,00 € |
Pflegegrad 3 | 545,00 € |
Pflegegrad 4 | 728,00 € |
Pflegegrad 5 | 901,00 € |
Das Entlastungsbudget für Anghörige beträgt maximal 3300,-- Euro im Jahr.
Jugendamt
Die Hilfen für kranke Eltern von minderjährigen Kinden müssen individuell beantragt werden.