Kosten

Unsere Mitarbeitenden sind mit Herz und Sachverstand bei Ihnen, wofür sie ein angemessenes Entgelt erhalten.
Unser Stundensatz beträgt 33,00 € zuzüglich einer Anfahrtpauschale je nach Entfernung zu Ihrer Wohnung. Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, die je nach individuellen Voraussetzungen auch zu einem Versorgungspaket gebündelt werden können:

Krankenkasse

Vorübergehende Haushaltshilfe während Krankheit: Diese muß individuell beantragt werden, darum kümmert sich meist der Krankenhaus-Sozialdienst

Entlastungsleistungen zusätzlich ab Pflegegrad 2: 125,00 € im Monat bzw. 1500,00 € im Jahr

Großes rotes Herz wird von zwei Händen an zwei andere Hände weitergereicht
PflegegradLeistung
Pflegegrad 1125,00 €
Pflegegrad 2316,00 €
Pflegegrad 3545,00 €
Pflegegrad 4728,00 €
Pflegegrad 5901,00 €

Das Entlastungsbudget für Anghörige beträgt maximal 3300,-- Euro im Jahr.

Jugendamt

Die Hilfen für kranke Eltern von minderjährigen Kinden müssen individuell beantragt werden.

Selbstzahler

In jedem Fall besprechen wir Ihre Wünsche und schließen einen Betreuungsvertrag mit klaren Vereinbarungen mit Ihnen ab.